Leichter Zugang zu Informationen von Behörden stärkt Wissenschaft

Seit 2006 gilt in Deutschland das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Behörden zur Herausgabe von Dokumenten verpflichtet. Die Bundesregierung will nun das IFG reformieren. Die Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in NRW (Hochschulen NRW) und ihre Mitgliedshochschulen sind besorgt, dass die geplante Reform eine Einschränkung des Zugangs zu staatlichen Informationen bedeuten könnte.

Falls das Auskunftsrecht künftig auf natürliche Personen beschränkt wird – hier werden in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger genannt –, dann würden Medienhäuser, Forschungseinrichtungen, Nicht-Regierungsorganisationen und internationale Wissenschaftler_innen ausgegrenzt. Zudem könnten die Kosten pro Anfrage deutlich erhöht werden. Dies hat gravierende Folgen für die demokratische Transparenz, die evidenzbasierte Politik und auch für die wissenschaftliche Forschung.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) hat im Juli 2026 mitgeteilt, die Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz massiv einzuschränken, mit Nachdruck abzulehnen. Die angekündigte Abkehr von einem voraussetzungslosen Zugang zu Verwaltungsinformationen kommt aus ihrer Sicht faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene nahe.

Auch für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften hätte dies unmittelbare Konsequenzen: „Wir sind in unserer Forschung – wie alle Wissenschaftsorganisationen – auf einen verlässlichen Zugang zu Daten und Informationen auch aus Behörden angewiesen. Nur so kann staatliches Handeln empirisch untersucht und Innovationen auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse entwickelt werden. Wenn Informationsfreiheit eingeschränkt wird, trifft das auch anwendungsorientierte Wissenschaft ins Mark. Wissenschaftliche Einrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Medien benötigen weiterhin einen leichten Zugang zu amtlichen Informationen, unabhängig von Rechtsform und Staatsangehörigkeit“, erklärt Prof. Dr. Bernd Kriegesmann, Vorsitzender der Hochschulen NRW.

Die Hochschulen NRW appellieren an Bundestag und Bundesregierung, im parlamentarischen Verfahren von einer Aushöhlung der Informationsfreiheit abzurücken und stattdessen eine Reform zu erarbeiten, die Transparenz stärkt. So ein Vorgehen ist im Interesse einer lernenden Verwaltung, einer vertrauenswürdigen Demokratie und einer handlungsfähigen, anwendungsorientierten Wissenschaft.

Einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Informationsfreiheitsgesetz liefert die Redaktion der Bundeszentrale für politische Bildung.

Eine Hand öffnet einen weißen Aktenschrank einen Spalt weit und hält dabei den runden Griff fest.

Wer bekommt Akteneinsicht? In Deutschland gilt seit 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Behörden zur Herausgabe von Dokumenten verpflichtet. Foto: Hochschulen NRW/Krüger