Hochschulen begrüßen Wegfall des Qualifizierungsvorrangs
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) beschlossen und den Gesetzentwurf dem Bundestag zur Beratung vorgelegt. Die Bundesregierung will damit die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verbessern. Dieses Anliegen ist absolut zu unterstützen. Einige Punkte, die Wissenschaftsverbände und auch die Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen (Hochschulen NRW) aber kritisiert hatten, wurden im Gesetzentwurf berücksichtigt.
Wie bereits im Referentenentwurf vom 26. Mai 2026 sieht auch der aktuelle Gesetzentwurf Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor. Diese sollen künftig vor der Promotion drei Jahre und in der Phase nach der Promotion zwei Jahre betragen. Außerdem werden Schutzmechanismen auf Beschäftigte ausgeweitet, deren Stelle sich aus Drittmitteln finanziert. Hierdurch sind künftig Vertragsverlängerungen insbesondere beim Mutterschutz und Elternzeit möglich. Das gilt für Beschäftigungen nach dem WissZeitVG.
Ein ursprünglich vorgesehener Vorrang der Qualifizierungsbefristung wurde aus dem Entwurf gestrichen. Unter einer „Qualifizierungsbefristung“ versteht man befristete Arbeitsverträge für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich noch in einer Qualifizierungsphase befinden, also insbesondere Promovierende und Postdocs. Sie arbeiten in Forschung und Lehre mit und gleichzeitig an ihrer weiteren wissenschaftlichen Qualifikation. Dies kann zum Beispiel ihre Promotion sein oder ihre Habilitation. Wie auch bisher sieht der Gesetzentwurf vor, dass eine betreffende Stelle über Drittmittel finanziert werden kann, auch wenn ein Befristungsgrund aufgrund von Qualifizierung vorliegt.
Prof. Dr. Bernd Kriegesmann, Vorsitzender der Landesrektor_innenkonferenz der HAW in NRW, betont: „Der Wegfall des Qualifizierungsvorrangs ist für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften von zentraler Bedeutung. Unsere Forschungs- und Transferaktivitäten sind in weiten Teilen projektbasiert und werden über Drittmittel finanziert. Dabei verfügen die HAW im Unterschied zu den Universitäten über keinen grundfinanzierten wissenschaftlichen Mittelbau für Forschung. Ein Vorrang der Qualifizierungsbefristung hätte dazu geführt, dass Projekte mit kürzeren Laufzeiten als die vorgesehenen Mindestbefristungen gar nicht mehr hätten umgesetzt werden können. Denn hierfür fehlen uns die finanziellen Spielräume zum Überbrücken solcher Lücken.“
Ein Beispiel: Ein Forschungsprojekt an einer HAW mit einem mittelständischen Unternehmen wird über Drittmittel über einen Zeitraum von 18 Monaten gefördert. Bei einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin in einer Qualifizierungsbefristung müsste der Vertrag aber mindestens für die Dauer von zwei Jahren laufen. Da die Projektmittel nur 18 Monate abdecken, fehlen die Mittel für sechs Monate. Daraus folgt, dass die Hochschule das Projekt nicht starten könnte, weil sie die Wissenschaftlerin nicht für die gesamte Vertragsdauer bezahlen kann. Auf dieses Problem hatten die Hochschulen NRW Mitte Juni 2026 in einem Schreiben an die Bundesforschungsministerin hingewiesen.
Kriegesmann: „Der Qualifizierungsvorrang hätte den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Wirtschaft und Gesellschaft behindern können. Die bestehende und bleibende Flexibilität stellt sicher, dass wir weiterhin gemeinsam mit unseren regionalen Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft praxisnahe Forschung realisieren und den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Anwendung stärken können.“

„Der Wegfall des Qualifizierungsvorrangs ist für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften von zentraler Bedeutung”, betont Prof. Dr. Bernd Kriegesmann, Vorsitzender der Hochschulen NRW.


