Promotionskolleg für angewandte Forschung errichtet
Am Montag, dem 14. Dezember 2020, ist mit der ersten Video-Trägerversammlung das Promotionskolleg für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen (PK NRW) errichtet worden. Das PK NRW geht aus dem Graduierteninstitut NRW (GI NRW) hervor, das 2016 gegründet wurde, um kooperative Promotionen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) und Universitäten zu stärken.
Rechtliche Grundlage ist das Hochschulgesetz NRW von 2019, das ein „Promotionskolleg für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen“ vorsieht. Zukünftig sollen dort in enger Verbindung mit den Hochschulen hervorragende Masterabsolventinnen und Masterabsolventen von HAW und Universitäten ihr Promotionsvorhaben realisieren. Den Doktorgrad wird das PK NRW verleihen. Voraussetzung ist, dass das Wissenschaftsministerium des Landes dem Promotionskolleg NRW nach Begutachtung durch den Wissenschaftsrat das Promotionsrecht verleiht.
Mit dem Zustimmungserlass des Wissenschaftsministeriums und der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des PK NRW durch alle 21 Mitgliedshochschulen ist nun ein bedeutender Meilenstein für die wissenschaftliche Nachwuchsförderung der HAW erreicht. Der Vorsitzende der Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Prof. Dr. Marcus Baumann, äußert sich sehr erfreut über dieses Etappenziel: „Die Forschungsleistung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften hat in den letzten Jahren immens zugenommen. Wir leisten erstklassige Forschung am Ende der Innovationskette und sind so wesentliche Akteurinnen am Wissenschafts- und Innovationsstandort. Mit dem Promotionskolleg stärken wir diese Rolle weiter. Wir betreiben Nachwuchsförderung und bringen uns in den wissenschaftlichen Diskurs ein.“
Prof. Dr. Martin Sternberg, frisch gewählter Gründungsvorsitzender des Promotionskollegs, erklärt: „Mit seinen derzeit acht Abteilungen hat das PK NRW zum Ziel, im Zusammenwirken mit den Mitgliedshochschulen die Voraussetzungen für Promotionen am Promotionskolleg NRW zu schaffen und das Promotionsrecht auszuüben. Auch kooperative Promotionen mit Universitäten werden weiter ausgebaut.“
„Die Qualität der Promotionsvorhaben abzusichern, ist eine der wesentlichen Aufgaben des neuen PK NRW. Dazu gehört, dass Professorinnen und Professoren nur dann Mitglied werden können, wenn sie aktive Forschungstätigkeiten durch Publikationen und Drittmittel nachweisen“, so Sternberg weiter.
Im Zusammenwirken mit den HAW bietet das PK NRW seinen Doktorandinnen und Doktorranden Promotionsprogramme mit verschiedenen Qualifizierungselementen, zu denen neben Publikationen in Zeitschriften und Vorträgen bei Konferenzen, Methodenworkshops und fachlichen Vertiefungen auch Vorbereitungen auf eine Berufstätigkeit innerhalb oder außerhalb des Wissenschaftssystems gehören. Durch die hochschulübergreifende Zusammenarbeit von Professorinnen und Professoren der HAW und Universitäten sowie Promovierenden in den Abteilungen des PK NRW wird die Forschungskompetenz der HAW gebündelt und der wissenschaftliche Nachwuchs in eine vielfältige und lebendige Forschungsumgebung eingebunden. Das Promotionskolleg NRW kommt somit als Plattform der Netzwerkbildung sowohl den Doktorandinnen und Doktoranden als auch der Professorenschaft hochschultypübergreifend zugute.