77 Jahre Grundgesetz

NRW-Hochschulen betonen: Freiheit von Wissenschaft und Kunst ist keine Auslegungssache

Gemeinsame Presseerklärung der Landesrektorenkonferenzen der Universitäten, der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie der Kunst- & Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen

Anlässlich des 77. Geburtstages des Grundgesetzes am 23. Mai unterstreichen die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen dessen unverzichtbare Rolle als Garant für Freiheit und Demokratie. Insbesondere die in Artikel 5 Absatz 3 garantierte Freiheit von Kunst und Wissenschaft ist Grundvoraussetzung für unabhängige Forschung, kritische Lehre und gesellschaftlichen Fortschritt. Als lebendige Zentren des Wissens und der kulturellen Auseinandersetzung stehen die Hochschulen für Werte, die unsere Demokratie ausmachen: Pluralismus, offener Diskurs und die Bereitschaft, gesellschaftliche Entwicklungen durch Wissenschaft und Kunst zu hinterfragen. Angesichts aktueller Herausforderungen betonen die nordrhein-westfälischen Hochschulen: Die Freiheit von Wissenschaft und Kunst ist keine Auslegungssache, sondern die Grundlage für eine aufgeklärte Gesellschaft und damit eine funktionierende Demokratie.

Prof. Dr. Johannes Wessels, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitäten:
„Vor dem Hintergrund zunehmender wissenschafts- und demokratiefeindlicher Tendenzen, die wir auch hierzulande beobachten und mit großer Sorge betrachten, gilt es, unsere Hochschulen bestmöglich aufzustellen und als Orte des kritischen Diskurses zu stärken. Als Universitäten setzen wir uns daher mit Nachdruck für eine verlässliche Ausstattung von Forschung und Lehre ein und treten jedweden Einschränkungen der grundgesetzlich verankerten Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie entschieden entgegen.“

Prof. Dr. Bernd Kriegesmann, Vorsitzender der Hochschulen NRW – Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften:
„Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sind sich ihrer besonderen Rolle in unserem demokratischen System bewusst: Wir forschen an konkreten Problemen, bilden Fach- und Führungskräfte aus und arbeiten eng mit Partnern aus Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammen. Wir stehen für eine Wissenschaft, die auf nachprüfbare Evidenz setzt und den demokratischen Rechtsstaat achtet, statt populistische Meinungen und ungeprüfte Positionen zu verbreiten. Unsere Hochschulen sind Lern- und Arbeitsorte, an denen demokratische Werte, Pluralismus und Menschenrechte nicht nur vermittelt, sondern im Alltag gelebt werden.“

Prof. Dr. Thomas Grosse, Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Kunst- & Musikhochschulen:
„Die Kunst- und Musikhochschulen sind als Orte der künstlerischen Entwicklung und der wissenschaftlichen Erkenntnis gleichermaßen einem offenen Diskurs und einer freien Ideenfindung verpflichtet. Durch den Schutz dieser Freiheit wirkt Kunst in die Gesellschaft hinein, nimmt deren Impulse auf und behandelt Themen mit ihren eigenen, wirkungsstarken Mitteln.“

Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, dass sie ihrer Verantwortung für Demokratie und Menschenrechte nachkommen – in Kunst, Forschung und Lehre, in Weiterbildung und in der Gestaltung des Campuslebens. Sie verstehen sich als Orte, an denen der Geist des Grundgesetzes gelebt, verteidigt und weiterentwickelt wird.

Hier geht es zur gemeinsamen Pressemitteilung im Informationsdienst Wissenschaft.

Auf dem Bild sieht man, wie die erste Zeile des Artikels 5 Absatz 3 gelb markiert wurde. Die Hand mit dem Stift setzt am Ende der Zeile ab und ist wohl im Begriff die zweite Zeile zu markieren. Bereits gelb markiert sind die Worte "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit". Foto: Hochschulen NRW/Krüger

Das Grundgesetz feiert am 23. Mai Geburtstag. Artikel 5 Absatz 3 beschäftigt sich mit der Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft. Foto: Hochschulen NRW/Krüger