Stellungnahme der Fachhochschulen in NRW anlässlich der öffentlichen Anhörung des Wissenschaftsausschusses des Landtags NRW zum Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes am 3. April 2019

Die NRW-Fachhochschulen begruüßen die grundsätzliche Absicht der Landesregierung, den Hochschulen im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes ein höheres Maß an Autonomie und Freiheiten zu gewähren. Mit Abschaffung von Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten des Landes z.B. durch die Streichung des Instruments der Rahmenvorgaben wird aus Hochschulsicht ein für die Entwicklung der Hochschulen richtiger Weg eingeschlagen.
Ausdruücklich begrüßen die Fachhochschulen auch, dass Hinweise, die sie im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf vorgetragen hatten, in die Erarbeitung des Regierungsentwurfs eingeflossen sind und sich nun im Regierungsentwurf als Vorschläge der
Landesregierung wiederfinden.
Über die von der Landesregierung vorgeschlagenen gesetzlichen Neuregelungen hinaus sehen die Fachhochschulen jedoch weiteren Änderungsbedarf. Sehr zentral sind dabei die rechtlichen Regelungen zur Bezeichnung der Hochschulen und zu eigenständigen Promotionsmöglichkeiten. Im Einzelnen betrifft dies die folgenden Regelungen in der Nummerierung nach Fassung des Regierungsentwurfs: