Hochschulstärkungsgesetz NRW
Mehr Autonomie, weniger Detailsteuerung
Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in NRW begrüßen, dass ihre Anliegen wie Tandem-Professur, Gründungsfreisemester und die Typenbezeichnung für HAW im Entwurf des Hochschulstärkungsgesetzes aufgegriffen werden. Zugleich warnen sie vor zu viel Detailsteuerung durch das Land und fordern mehr Gestaltungsspielräume.
„Immer kleinteiligere Regelungen schränken Handlungsfähigkeit ein und binden Ressourcen“, so Prof. Dr. Bernd Kriegesmann, Vorsitzender der Hochschulen NRW – Landesrektor_innenkonferenz der HAW in Nordrhein-Westfalen.
Dies sind die Kernpunkte der HAW-Forderungen:
- Hochschulautonomie sichern, Detailregulierung zurücknehmen
- Tandem-Professur stärken und Hausberufungsverbot streichen
- Gründungsfreisemester praxisnah und ohne starre Begrenzungen umsetzen
- IT-Sicherheit flexibel über Vereinbarungen regeln
- Klarer, praxistauglicher Rahmen beim Umgang mit Machtmissbrauch – abgestimmt mit dem geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz
- Wissenschaftsfreiheit und Schutz vor politischen Eingriffen ausbauen
Hier ist die schriftliche Stellungnahme der Landesrektor_innenkonferenz der HAW in NRW, die sie gemeinsam mit der Kanzler_innenkonferenz der HAW in NRW zur Anhörung des Wissenschaftsausschusses am 16. März 2026 im Landtag NRW eingereicht hatte, nachzulesen.

