Positionspapier der nordrhein-westfälischen Hochschulen für
Angewandte Wissenschaften (HAW) zur Landtagswahl 2027
Nordrhein-Westfalen ist Wissenschaftsstandort und Innovationslabor in Europa. Die zahlreichen und regional eng vernetzten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) mit ihren rund 185.000 Studierenden und ihrer klaren Anwendungsorientierung in Lehre und Forschung sind starke Akteurinnen innerhalb von Transformationsprozessen und tragen wesentlich zu Fachkräftequalifikation, Wertschöpfung und Innovation bei. Seit ihrer Gründung als Fachhochschulen ab 1971 haben sie eine rasante Entwicklung nicht nur bei den Studierendenzahlen und der Ausdifferenzierung des Studienangebots genommen, sondern auch kontinuierlich ihre Forschungsleistung ausgebaut. Letzteres wesentlich unterstützt auch durch landespolitische Initiativen wie Forschungsförderungen, die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg der HAW oder die Ermöglichung von Tandem- und Forschungsprofessuren.
Zugleich sehen sich die HAW sowie die Wissenschaftslandschaft insgesamt mit herausfordernden Entwicklungen wie der Knappheit öffentlicher Mittel und einem zunehmend wissenschaftsskeptischen gesellschaftlichen Klima konfrontiert. Dabei sind sich HAW ihrer besonderen Verantwortung für eine sozialökologische Transformation und für eine diskriminierungsfreie, demokratiefördernde Gesellschaft sehr bewusst. Umso mehr gilt es, auch in den kommenden Jahren durch strategisches landespolitisches Handeln die Rahmenbedingungen für erstklassige Lehre, Forschung und den gelingenden Transfer von der Wissenschaft in die Praxis weiter zu verbessern und Erreichtes zu sichern. Die Landtagswahl 2027 ist daher auch in der Wissenschaftspolitik eine wichtige Weichenstellung für NRW.
Das Positionspapier steht hier als Gesamt-pdf-Datei zur Verfügung.
Wissenschaftsfreiheit schützen, Hochschulautonomie stärken
Die Antworten auf eine wachsende Wissenschaftsskepsis und Versuche der Beschneidung der Freiheit der Wissenschaft können nur starke und resiliente autonome Hochschulen sein. Hierfür brauchen sie echte Freiheitsgrade statt kleinteiliger Detailsteuerung und auskömmliche Ressourcenstabilität über Legislaturperioden hinaus.
Sichere und auskömmliche Grundfinanzierung erhalten
Die Voraussetzung für erstklassige Lehre, wirkungsvolle Forschung und den gelingenden Transfer von der Theorie in die Praxis ist eine dauerhaft auskömmliche Grundfinanzierung der Hochschulen. Jeder in Bildung und Wissenschaft investierte Euro zahlt sich vielfach in Form von Innovations- und Wachstumsimpulsen für das Land aus.
Forschen mit Wirkung und auf Augenhöhe
Anwendungsorientierte Forschung an HAW hilft unmittelbar, funktionierende Antworten auf drängende Fragen in Wirtschaft und Gesellschaft zu finden. Noch besser gelingt dies, wenn die Rahmenbedingungen für die HAW in Form von Forschungsmitteln, Zeit und Personal für Forschung endlich konkurrenzfähig werden.
Dauerhafte Strukturen für Transfer und Gründungen
Neues Wissen und neue Fähigkeiten müssen dort ankommen, wo sie gebraucht werden und direkten Nutzen entfalten. HAW brauchen für den Technologie- und Wissenstransfer und die Unterstützung von Gründungen aus den Hochschulen dauerhaft unterstützende Strukturen und ermöglichende Ressourcen.
Kooperationsanreize schaffen
Wenn die Anforderungen wachsen, aber die Ressourcen begrenzt sind, lassen sich Kräfte in verschiedenen Feldern sinnvoll und effizient bündeln. Zusammenarbeit braucht ermöglichende Bedingungen ohne kurzfristigen Konsolidierungsdruck.
Sanierungsstau im Hochschulbau beenden
Digitale Infrastruktur und Unabhängigkeit sichern
IT- und Datensicherheit an den Hochschulen sind durch bewusste Angriffe von außen sowie die große Konkurrenz um kompetente Fachkräfte bedroht. Resilienz und Selbstbestimmung müssen bei der weiteren Digitalisierung der Hochschulen im Fokus stehen.
Effizienz statt Bürokratie
Aufstieg ermöglichen, Studienmodelle flexibilisieren
Der Anspruch und das Versprechen, Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen, werden an den HAW mit Leben gefüllt. Die wachsende Heterogenität der Studierendenschaft erfordert Studienmodelle, die mehr Flexibilität und Individualität zulassen, und damit auch eine konkurrenzfähige Antwort auf das Wachstum privater Anbieter ermöglichen.
Das Hochschulsystem der Zukunft gemeinsam gestalten
Wissenschaftsfreiheit schützen, Hochschulautonomie stärken
Das Grundgesetz garantiert die Freiheit von Forschung und Lehre. Neben dem verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen, in dem Lehre und Forschung stattfinden, sind es maßgeblich die Ressourcenstrukturen, die die Einhaltung der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit gewährleisten. Somit stellen sie zugleich eine empfindliche Angriffsfläche dar, etwa wenn Förderprogramme allein durch exekutive Entscheidungen beschnitten oder eingestellt und Länder- und Bundesetats mit einfacher Mehrheit in Parlamenten verändert werden können. Dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit kommt daher auf landesgesetzgeberischer Ebene eine besondere Bedeutung zu. Das Hochschulgesetz und weitere die Hochschulen betreffende gesetzliche Bestimmungen müssen so ausgestaltet sein, dass sie die Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Autonomie der Hochschulen gewährleisten und gegen Angriffe stark machen. Gleiches gilt für die Absicherung der Strukturen des Wissenschaftssystems durch eine angemessene, auskömmliche und sichere Finanzierung, die nicht kurzfristigen Steuerungseingriffen ausgesetzt ist.
Mit der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit geht auch das Recht der Hochschulen auf weitgehende Selbstorganisation und Selbstverwaltung einher. NRW hat eine gute Tradition, die Autonomie der Hochschulen durch rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu wahren und kontinuierlich auszubauen. Innovationen erwachsen besser aus einem System, das auf Eröffnung von Spielräumen und Ermöglichung von Chancen setzt, statt durch zu starre Grenzen Entwicklungen vorzugeben oder gar einzuschränken. Durch diesen Grundsatz ist es immer wieder gelungen, hochschulpolitische Entwicklungen mit Strahlkraft aus NRW heraus anzuregen und beispielgebend voranzutreiben. An dieser Tradition gilt es in NRW festzuhalten und ein Zurück zu detailsteuernden Vorgaben etwa im Hochschulgesetz oder der Hochschulfinanzierung sowie ein weiteres Ausufern bürokratischer Auflagen und Aufwände zu vermeiden. Ein hohes Maß an Autonomie ist die beste Prävention vor politisch extremen Einflussnahmen auf die Wissenschaft und stärkt die Resilienz der Hochschulen als starke und weltoffene Institutionen in der demokratischen Gesellschaft. Die Hochschulen und insbesondere die Hochschulleitungen sind sich der besonderen Verantwortung, die aus diesen Freiheitsgraden gerade auch in Zeiten zunehmender Ressourcenkonkurrenz erwächst, sehr bewusst und nehmen diese sensibel und kompetent an.
Sichere und auskömmliche Grundfinanzierung erhalten
Die Finanzierungsstruktur des Hochschul- und Wissenschaftssystems ist stark ausdifferenziert. Neben die Grundfinanzierung durch das Land treten zeitlich befristete Mittel des Bundes und des Landes, aus Bund-Länder-Programmen, von der europäischen Ebene, Gelder aus wettbewerblichen Verfahren der Forschungseinrichtungen und Drittmittel privater Akteur_innen. Das Aufkommen ist dabei oftmals abhängig von der Entwicklung bestimmter Kennzahlen wie etwa der Entwicklung von Studierenden- und Absolvent_innenzahlen, dem Erfolg in Wettbewerben oder der Kooperation mit Akteur_innen aus Wirtschaft und Gesellschaft. Der Grundfinanzierung durch das Land, abgebildet in der jeweils für mehrere Jahre geschlossenen Hochschulvereinbarung zwischen Land und Hochschulen, kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie für die Erfüllung der Grundaufgaben der Hochschulen in Lehre und Forschung eine sichere und dauerhafte Basis bildet, mit der die Hochschulen belastbar planen können. Dabei hat der Kostendruck durch steigende Preise und die Entwicklung von Gehältern und Besoldung zuletzt erheblich zugenommen. Die kontinuierlichen Aufwüchse in der Grundfinanzierung reichen kaum aus, um die bestehenden Aufgaben angemessen zu erfüllen. Doch auch die Grundfinanzierung der Hochschulen blieb zuletzt von den Konsolidierungsnotwendigkeiten des Landes nicht verschont, sodass vorzeitige Änderungen an der geltenden Hochschulvereinbarung erfolgten und Grundmittel für die Hochschulen in den Jahren 2026 bis 2028 gekürzt werden. Die Zusage des Landes zur Übernahme von Tarif- und Besoldungssteigerungen blieb jedoch erhalten, ebenso ein verbindlicher prozentualer Aufwuchs zum Inflationsausgleich.
Die allgemeine Entwicklung der öffentlichen Haushalte lässt nicht erwarten, dass sich die Haushaltssituation des Landes kurzfristig entscheidend verbessert. Umso wichtiger sind frühzeitige gemeinsame Überlegungen von Land und Hochschulen zu den Rahmenbedingungen und zur Ausgestaltung der Hochschulvereinbarung 2028 ff. Den Hochschulen ist es dabei wichtig zu unterstreichen, dass Investitionen in Bildung und Wissenschaft erwiesenermaßen nicht nur unmittelbare Auswirkungen im System selbst (etwa Studienplatzangebot, Arbeitgeberrolle der Hochschulen, Forschungsoutput) haben, sondern mittelbar auch erhebliche positive volkswirtschaftliche Effekte in den Regionen (etwa Kaufkraft, Arbeitsplätze, Ansiedlung forschungsaffiner Betriebe). Somit ziehen Grundmittelkürzungen bei den Hochschulen erhebliche negative Folgen für den Standort NRW, seine Innovations- und Transformationsfähigkeit und damit letztlich auch für den Landeshaushalt nach sich.
Forschen mit Wirkung und auf Augenhöhe
Die Bedingungen, unter denen an den nordrhein-westfälischen Hochschulen gelehrt und geforscht werden kann, werden maßgeblich durch den hochschulgesetzlichen und finanziellen Rahmen bestimmt, den das Land setzt. Dabei sind die Voraussetzungen für starke Forschung an den Hochschultypen nicht gleichermaßen gegeben. An HAW fehlt etwa eine Säule Forschung in der Grundfinanzierung, wie es sie für Universitäten gibt, obwohl die Hochschultypen gleichermaßen einen hochschulgesetzlichen Auftrag zur Forschung haben. Dennoch hat die Forschungsleistung der HAW in NRW in den fünfeinhalb Jahrzehnten seit ihrer Gründung kontinuierlich zugenommen. Abhängig ist ihre Finanzierung nahezu ausschließlich von der Einwerbung von Drittmitteln in Kooperation mit Unternehmen und Institutionen und dem Erfolg in wettbewerblichen Verfahren um befristete Forschungsmittel der Landes-, Bundes- und europäischen Ebene.
Mit dem Aufbau des Promotionskollegs NRW der HAW und der Verleihung des Promotionsrechts an dieses, dem Ausbau von Forschungsprogrammen mit Zugang für die HAW, der Möglichkeit zur Übertragung von Lehrverpflichtungen an wissenschaftliche Mitarbeiter_innen oder der rechtlichen Ermöglichung von Forschungsprofessuren an HAW, jedoch unter der Voraussetzung der haushaltsneutralen Umsetzung, wurden in den letzten Jahren die strukturellen Voraussetzungen für Forschung an HAW Stück für Stück verbessert. Für die wirkungsvolle Realisierung Letzterer fehlen den Hochschulen jedoch die nötigen Ressourcen. Anwendungsorientierte Forschung an HAW wurde zunehmend in ihrer besonderen Bedeutung zur Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen anerkannt und auch in der Forschungsförderung der öffentlichen Hand stärker in den Fokus gerückt. Diesen eingeschlagenen Weg gilt es im Sinne der Innovationsfähigkeit des Wissenschaftssystems konsequent weiterzuverfolgen. Hierzu bedarf es eines weiteren Ausbaus des akademischen Mittelbaus an HAW sowie weiterer Möglichkeiten einer zugunsten von Forschungsaktivitäten reduzierten Lehrverpflichtung von Professor_innen an HAW.
Dauerhafte Strukturen für Transfer und Gründungen
Ein beliebter Vorwurf aus der wissenschaftsskeptischen Ecke ist das Bild vom akademischen Elfenbeinturm: wissenschaftliches Denken und Forschung fänden fernab des realen Lebens statt und hätten mit diesem nichts zu tun. Der Anspruch der HAW ist hingegen genau der gegenteilige: Wissenschaft mit direkter Wirkung für Menschen, Wirtschaft und Gesellschaft. Forschung für ein besseres Leben. Anwendungsorientierte Forschung an HAW nimmt ihre Forschungsfragen aus dem realen Leben, etwa in Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen, und ist immer auf die konkrete Anwendbarkeit ihrer Ergebnisse in der Praxis ausgerichtet. Damit geraten neben den Bedingungen, unter denen an HAW geforscht wird, auch die Bedingungen des Wissens- und Technologietransfers in den Blick. Um diese Ergebnisse in der Gesellschaft sichtbar zu machen und den Impact der Hochschulen etwa bei der sozial-ökologischen Transformation weiter zu verbessern, bedarf es dauerhaft planbarer Ressourcen, zum Beispiel durch einen gezielten Ausbau von Third-Mission-Maßnahmen und der Wissenschaftskommunikation.
Zwar ist der Transfer in den wissenschaftspolitischen Debatten im Zuge der fordernden gesellschaftlichen und ökonomischen Transformationsprozesse zunehmend in den Vordergrund gerückt. Sichtbar wurden dabei jedoch auch die strukturellen Leerstellen und Bedarfe, die es für gelingende Transferförderung aktuell noch gibt. Während auf der bundespolitischen Ebene die Gründung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) gescheitert ist und Ansätze daraus nun im Rahmen einer Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) weiterverfolgt werden, sollen mit dem Hochschulstärkungsgesetz auf Landesebene und dem darin vorgesehenen Instrument des Gründungsfreisemesters neue Freiräume in der Gründungsunterstützung geschaffen werden. Ein weiterer Ausbau dauerhafter Strukturen zur Unterstützung von Transfer und Gründungen etwa in Form neuer Stellenkategorien sowie verstetigter, auch auf die HAW ausgerichteter Förderprogramme ist zur Stärkung des Innovationsstandorts NRW und zur Unterstützung praxisnaher Beiträge der Hochschulen in der Transformation unerlässlich.
Kooperationsanreize schaffen
In den vergangenen Jahren haben die Hochschulen in NRW ihre hochschul- und hochschultypübergreifenden Kooperationen erheblich ausgebaut. Zu nennen sind bspw. gemeinsame Digitalisierungsvorhaben im Rahmen von DH.NRW und HITS.NRW, das Promotionskolleg der HAW, zentrale Anlaufstellen für Fälle von Machtmissbrauch und Antisemitismus oder seit über drei Jahrzehnten bereits das gemeinsame Verbundstudium der HAW. Gerade angesichts haushalterischer Zwänge sind Kooperationen zuletzt immer wieder auch aus dem politischen Raum eingefordert worden, etwa in Verbindung mit dem Wunsch nach Reduzierung vermeintlich redundanter Strukturen.
Gezeigt haben die Erfahrungen besonders mit Kooperationsvorhaben im Bereich der Digitalisierung, dass Kooperationen insbesondere dann gelingen, wenn sie institutionalisiert und mit der Einwerbung von Mitteln verbunden sind. Auf landes- und haushaltsgesetzgeberischer Ebene kommt es daher darauf an, kooperationsförderliche Anreize und Bedingungen zu schaffen, sodass sich aus gemeinsamen Aktivitäten und Strukturen faire Vorteile gleichermaßen für alle beteiligten Partner_innen ergeben und im Zuge des Kooperationsaufbaus nicht etwa Doppelstrukturen geschaffen oder sogar zusätzliche Aufwände erzeugt werden.
Sanierungsstau im Hochschulbau beenden
Der Sanierungsstau bei der öffentlichen Infrastruktur betrifft auch die Hochschulen in NRW mit ihrem umfassenden Gebäudebestand. Dabei kommen mehrere Aspekte zusammen: So treffen auf die in gewissen Zyklen üblichen Sanierungsnotwendigkeiten bei Bestandsbauten zusätzliche Modernisierungserfordernisse im Zuge der Umstellung auf einen nachhaltigeren
und ressourcenschonenderen Gebäudebetrieb. Hinzu kommen veränderte Nutzungsanforderungen bei den zum Teil viele Jahrzehnte alten Gebäudekomplexen etwa im Zuge gestiegener Studierendenzahlen, geänderter Arbeitsroutinen z. B. im Zusammenhang mit der Digitalisierung sowie neuen Raumbedarfen bspw. im Bereich Forschung oder IT-Infrastruktur. Begleitet werden diese Entwicklungen von einer erheblichen Steigerung der Betriebs- und Instandhaltungskosten für Hochschulgebäude sowie der rasanten Preisentwicklung im Neubau.
Das Land hat zuletzt mit dem Masterplan Hochschulbau Anstrengungen unternommen, die Strukturen beim Hochschulbau den veränderten Erfordernissen anzupassen, nachdem sich die bisherigen Strukturen des BLB oftmals als zu träge erwiesen haben. Die Hochschulen haben wiederholt ihr Interesse an mehr Eigenverantwortung beim Bauen artikuliert, sofern sie hierfür die erforderlichen Ressourcen erhalten. Dennoch reichen die bisher ergriffenen Maßnahmen allein nicht aus, um dem Sanierungsstau bei den Hochschulgebäuden umfassend wirkungsvoll begegnen zu können und den Erfordernissen eines ökologisch nachhaltigen Baus und Betriebs gerecht zu werden. Neben verlässlichen finanziellen Ressourcen für Modernisierung und Bauinvestitionen braucht es einen verbindlichen und bedarfsorientierten Zeitplan zur Umsetzung sowie weitere Strukturveränderungen zur Verschlankung der Abläufe bei Modernisierungs- und Bauvorhaben. Unverzichtbar für die Hochschulen ist zudem die Fortführung bestehender Sonderprogramme wie etwa der Digitalisierungs- und Inklusionsmittel.
Digitale Infrastruktur und Unabhängigkeit sichern
Die Digitalisierung in den Leistungsdimensionen Lehre, Forschung und Infrastruktur ist einer der wesentlichen Veränderungsprozesse, die die Hochschulen derzeit und zukünftig weiterhin beschäftigen. Das Land unterstützt die Hochschulen mit erheblichen Mitteln in diesem Prozess und hat mit der DH.NRW eine Struktur für gemeinsame, hochschulübergreifende Kooperationen geschaffen, die zur Realisierung gemeinsamer Standards, zum effizienten Ressourceneinsatz und zum Austausch von Best-Practices ermöglicht. Als Gelingensbedingung für die erfolgreiche Kooperation hat sich auch hier erwiesen, dass durch gemeinsame Initiativen Mittel eingeworben werden konnten.
Zukünftig erwarten die Hochschulen, dass sich die Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte im Bereich der IT weiter schwierig gestalten wird. Die Hochschulen konkurrieren hier auf einem engen Markt mit anderen öffentlichen Einrichtungen, jedoch auch mit der freien Wirtschaft, die oft deutlich bessere finanzielle Anreize für ein Beschäftigungsverhältnis bieten können. Darüber hinaus werden die Hochschulen mit dem Ziel gestärkter IT-Resilienz ihre Unabhängigkeit von Software-Produkten von Monopolisten weiter ausbauen müssen und angesichts vermehrter Angriffe auf digitale Infrastrukturen auch im Hochschulbereich vorrangig die IT-Sicherheit weiter stärken müssen.
Effizienz statt Bürokratie
Im Zuge der Ausdifferenzierung der Hochschulfinanzierung sind die bürokratischen Aufwände bei der Mittelbewirtschaftung in den Hochschulen etwa durch eine Vielzahl von Berichtspflichten je nach Mittelherkunft erheblich gestiegen (bspw. ZSL, QVM, Forschungsberichterstattung). Weitere Auflagen und Aufwände sind mit politisch forcierten Vorhaben wie dem Vertrag für gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal oder dem nun beabsichtigten Ausbau eines Hochschulintegritätsrechts verbunden. Darüber hinaus ist die Anzahl von Beauftragtenpositionen für besondere Anliegen oder Zielgruppen weiter angewachsen. Die expansive Tendenz zur Detailsteuerung führt an den Hochschulen zu immer höherem Aufwand jenseits der Kernaufgaben.
Im Sinne eines effizienten Ressourceneinsatzes sind bürokratische Aufwände auf das Wesentliche zu reduzieren und, wo möglich, ganz abzubauen. Dies erhöht die Wirksamkeit des Einsatzes finanzieller Mittel zur Erfüllung der Kernaufgaben in Lehre, Forschung und Transfer. Eine Reduzierung des Anteils von Programmfinanzierungen mit eigenen Bewirtschaftungsauflagen zugunsten einer höheren Grundmittelquote trägt zum Abbau bürokratischer Aufwände bei. Der Verzicht auf detailsteuernde Regelungen zugunsten eines hohen Maßes an Eigenverantwortung der Hochschulen eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten für die Hochschule 2030+. Neben originär hochschulgesetzlichen Bestimmungen, aus denen sich bürokratische Aufwände ergeben, sollten auch weitere gesetzliche Vorgaben, die das Handeln von Hochschulen bestimmen, auf Möglichkeiten zur Reduzierung bürokratischer Aufwände hin untersucht werden (z. B. vergaberechtliche oder arbeitsrechtliche Bestimmungen). Die Hochschulen sind hierzu an einem konstruktiven und auf konkrete Veränderungen zielenden Diskussionsprozess mit dem Land interessiert.
Aufstieg ermöglichen, Studienmodelle flexibilisieren
Neben ihrem expliziten Anwendungsbezug in Forschung und Lehre zeichnet die HAW die große Heterogenität ihrer Studierenden aus. Die Aufnahme eines Studiums ist auf vielfältigen Wegen möglich, die unterschiedliche biografische Voraussetzungen anerkennen. Neben einem hohen Anteil von Erstakademiker_innen und Studierenden mit Zuwanderungsgeschichte zeichnet HAW ebenso ein hoher Anteil berufsbegleitend Studierender aus. Genau diese Klientel ist mit Faktoren konfrontiert, die einen negativen Einfluss auf den Studienerfolg haben. Diese Heterogenität erfordert daher differenzierte Studienmodelle und stärker individualisierte Unterstützungsangebote bei Studienorientierung und -beginn sowie in der Studienberatung und -begleitung. HAW sehen hier auch eine Verantwortung in Bezug auf eine sozial nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft. Auch Angeboten der Weiterbildung kommt an den HAW im Rahmen des lebenslangen Lernens besondere Bedeutung zu.
Das Hochschulsystem der Zukunft gemeinsam gestalten
Der Wissenschaftsrat hat kürzlich Handlungsempfehlungen und Szenarien für die Entwicklung des deutschen Wissenschaftssystems bis 2040 aufgezeigt. Mit den Diskussionen um finanzielle Einschnitte in der Grundfinanzierung der Hochschulen ab 2026 und über das Hochschulstärkungsgesetz sind auch in NRW erste Einstiege in eine Debatte über die künftige Entwicklung der Hochschulen gemacht. Wissenschaft und Hochschulen bewegen sich dabei nicht isoliert, sondern werden erheblich von globalen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungstrends und Herausforderungen geprägt. Hierzu zählen etwa die veränderte ökonomische Entwicklung, die zunehmende Infragestellung liberaler, demokratischer Werte und eine um sich greifende Wissenschaftsskepsis, die wachsende Bedeutung von Sicherheit angesichts zahlreicher werdender internationaler Krisen und Konflikte, die demografische Entwicklung und der Klimawandel. Hochschulen werden sich digitaler, internationaler, nachhaltiger und resilienter aufstellen müssen. Sie sind einerseits selbst vom Fachkräftemangel betroffen, leisten andererseits aber mit erstklassiger, praxisbezogener Lehre einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierung neuer Fachkräfte für Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei sehen sie sich mit einem deutlich veränderten Studienwahlverhalten junger Menschen und einer wachsenden Attraktivität privater Hochschulen konfrontiert und müssen Studienangebote und -formate an veränderte Erwartungen und Anforderungen flexibel anpassen. Forschung an NRW-Hochschulen trägt mit ihren Erkenntnissen, Ergebnissen und Produkten unmittelbar zur Innovation und Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen bei.
Es ist daher angezeigt, dass sich Land und Hochschulen angesichts veränderter Rahmenbedingungen gemeinsam der Diskussion über notwendige strategische und strukturelle Veränderungsprozesse stellen, um die Zukunftsfähigkeit des nordrhein-westfälischen Hochschulsystems für die 2030er- und 2040er-Jahre zu sichern. Neben dem Rechtsrahmen spielen Volumen und Strukturen einer langfristig auskömmlichen und verlässlichen Hochschulfinanzierung dabei eine wesentliche Rolle. Aber auch echte Reformmodelle der Lehre, die nicht an den strukturkonservativen Mechanismen des Akkreditierungsrates scheitern, Angebote der akademischen Weiterbildung, Strukturen und Bedingungen der Forschung, eine Stärkung der Leistungsfähigkeit der Hochschulgovernance sowie ein Ausbau der Third Mission und Wissenschaftskommunikation sind hierbei wichtige Bezugspunkte.



















